Allgemeinverfügung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 27. Juli 2025
Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach erlässt aufgrund von §§ 8, 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. BW Nr. 4, S. 135) in der aktuellen Fassung folgende
Allgemeinverfügung:
§ 1 Verkaufsoffener Sonntag
Die Verkaufsstellen (§ 2 LadÖG) in Bad Peterstal-Griesbach dürfen anlässlich des „Heimatliches Shopping und Geniesserfest“ am Sonntag, den 27.07.2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
§ 2 Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist § 12 LadÖG zu beachten. Weitergehenden Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Gesetzen ist Rechnung zu tragen.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
§ 4 Bekanntgabe
Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz an dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach, Ordnungsamt, Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach, Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg gewahrt.
Bad Peterstal-Griesbach, 05. Juni 2025
gez. Meinrad Baumann
Bürgermeister