Digitale Lichtbilder in den Behörden ab 01. Mai 2025 verpflichtend
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 wird bezüglich der Regelungen zum digitalen Lichtbild am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Dies bedeutet, dass bei der Antragstellung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Ausweisen ab dem Stichtag 01.05.2025 nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig sind.
Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerbüro papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden können; ab dem 01.05.2025 ist dieses Verfahren unzulässig bzw. nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Bürgerinnen und Bürger können ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Welche Fotostudios zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, können Sie unter folgendem Link überprüfen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
In Bad Peterstal-Griesbach steht ihnen das Fotostudio Huber in der Schwarzwaldstraße 15 nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig. Bitte beachten sie, dass es im Bürgerbüro der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach keine Möglichkeit zur Aufnahme des erforderlichen biometrischen Passbildes gibt.