Versand der Grundsteuerbescheide 2025
In der 5. Kalenderwoche hat die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet.
Die Grundsteuerbescheide basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGStG) in der aktuell geltenden Fassung, mit dem die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Bitte beachten Sie das den Grundsteuerbescheiden beiliegende Hinweisblatt.
Der Grundsteuerwert bzw. der Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Der Grundsteuerwertbescheid und der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) sind Grundlagenbescheide für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde.
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts als Grundlagenbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Soweit ein Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid zum Erfolgt führt, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amtswegen entsprechend zu ändern – hierzu müssen Sie selbst nichts veranlassen.
Gegen den Grundsteuerbescheid steht als Rechtsbehelf der Widerspruch zu. Allerdings muss der Widerspruch neben der Zulässigkeit begründet sein. Sofern sich die Bedenken und Einwendungen nur gegen die Inhalte des Grundsteuerwertbescheides oder des Grundsteuermessbescheides richten, ist ein Widerspruch erfolglos und wird als unbegründet zurückgewiesen.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Grundsteuer entbindet. Sollte der Widerspruch zulässig, begründet und erfolgreich sein, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet.
Bei Rückfragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach wenden sie sich bitte telefonisch an Herrn Dinger (Tel. 07806/79-26) oder per E-Mail an dinger.michael@bad-peterstal-griesbach.de