• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: Suche öffnen/schließen
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite


[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt], Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [strg][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab-Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil-Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return-Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung - Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“ nach § 141 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 folgenden Beschluss gefasst: Zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“ und der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen hat der Gemeinderat beschlossen, die vor-bereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Das Untersuchungsgebiet umfasst die erweiterte Ortsmitte von Bad Peterstal und ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen.

Bekanntmachung der Richtwerte des Bodenverkehrs für 2022

Aufgrund des § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 1. Dezember 1989 (GBl. S. 541), geändert am 15. Februar 2005 zu § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBL. I S. 2585), werden hiermit die für 2022 vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Renchtal ermittelten Richtwerte für den Bodenverkehr bekannt gemacht.

Update: Öffentliche Trinkwasserversorgung im Ortsteil Bad Griesbach / Mülben / Bästenbach

Update vom 26.07.2024: Das Abkochgebot ist ab sofort aufgehoben. Die aktuellen Laboranalysen erweisen, dass das Trinkwasser den rechtlichen Bestimmungen einwandfrei entspricht. Sämtliche mikrobiologischen Parameter sind unauffällig.