Öffentliche Bekanntmachung - Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“ nach § 141 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 folgenden Beschluss gefasst: Zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Bad Peterstal“ und der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen hat der Gemeinderat beschlossen, die vor-bereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Das Untersuchungsgebiet umfasst die erweiterte Ortsmitte von Bad Peterstal und ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen.