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Glasfaserausbau

Auf diesen Seiten informiert die gemeinde Bad Peterstal-Griesbach zum Thema Glasfaserausbau.

Glasfaserausbau: Information zur geplanten Verlegung einer Telekommunikationslinie von UGG (innerörtlicher Ausbau)

Bad Peterstal-Griesbach hat sich für das leistungsfähige Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) entschieden. Das bedeutet für die Bürger:innen: Bad Peterstal-Griesbach bekommt ein modernes Kommunikationsnetz für schnelles und zuverlässiges Internet direkt bis in jedes Haus oder die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH).

Statt der bisher genutzten Kupferkabelverbindungen werden in Zukunft alle Daten über schnelle und umweltfreundliche Glasfaserkabel übertragen. Das sorgt für eine zuverlässige virtuelle Verbindung ins heimische Büro und blitzschnelles, störungsfreies Surfen in der Freizeit. Das Verlegen der Glasfaser-Infrastruktur erfolgt durch UGG bzw. beauftragte Partner-Bauunternehmen. Baubeginn wird voraussichtlich im August 2024 sein.

Information für Grundstückseigentümer:innen

Die Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG ist ein bei der Bundesnetzagentur nach § 5 TKG (Telekommunikationsgesetz) eingetragener Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Diese verfügen gemäß §§ 125, 126 TKG in Verkehrswegen und gemäß § 134 TKG in Grundstücken über das Recht, sogenannte Telekommunikationslinien, d.h. unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen, zu verlegen.

Selbstverständlich bemüht sich UGG stets, im Rahmen der Verlegung von Telekommunikationslinien die Inanspruchnahme von Privatgrund möglichst zu vermeiden. In Einzelfällen ist es jedoch technisch und/oder netzplanerisch nicht anders möglich, Telekommunikationslinien auch über private Grundstücke zu verlegen, um die Bevölkerung im Interesse der Allgemeinheit mit einer zukunftsfähigen Glasfaserinfrastruktur zu versorgen. Aus diesem Grund ist es auch in der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach erforderlich, eine Telekommunikationslinie entlang oder über einzelne Privatgrundstücke zu verlegen.

Zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit modernen Telekommunikationslinien ohne unverhältnismäßige Verzögerung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber im TKG eine Rechtsgrundlage geschaffen. Danach kann UGG als Telekommunikationsunternehmen ohne vorherige Zustimmung des Grundstückseigentümers auf dessen Grundstück eine Telekommunikationslinie errichten, betreiben und/oder erneuern.

So räumt § 134 Abs. 1 TKG dem betroffenen Unternehmen einen sogenannten petitorischen Duldungsanspruch hinsichtlich der Verlegung von Telekommunikationslinien ein. Danach kann die Verlegung wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Versorgung mit Telefonie und Internet auch gegen den Willen des Eigentümers erfolgen, wenn keine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Maßgeblich ist allein die tatsächlich ausgeübte Nutzung des Grundstücks. Für die Frage der Beeinträchtigung stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [BGH-Urteil vom 07.07.2000, Az. V ZR 435/98] ausdrücklich klar, dass auch theoretische Verwendungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind.

Da der Baubeginn in Bad Peterstal-Griesbach in den nächsten Wochen erfolgen soll, möchten wir Sie hiermit vorsorglich über die rechtlichen Grundlagen unserer Tätigkeit informieren. Selbstverständlich informiert UGG die betroffenen Grundstückseigentümer ebenso rechtzeitig vorab. Es sei noch mal festzustellen, dass die Verlegung auf Grundlage der oben erwähnten Rechtsgrundlagen auch gegen den Willen des Eigentümers umgesetzt werden darf.

Wir hoffen, dass die Bauarbeiten ohne Probleme verlaufen und stehen Ihnen gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0800 410 1 410 oder via Mail an info@unseregrueneglasfaser.de zur Verfügung, um etwaige Rückfragen zu klären.