Bekanntmachung der Richtwerte des Bodenverkehrs für 2022
Aufgrund des § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 1. Dezember 1989 (GBl. S. 541), geändert am 15. Februar 2005 zu § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBL. I S. 2585), werden hiermit die für 2022 vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Renchtal ermittelten Richtwerte für den Bodenverkehr bekannt gemacht.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Renchtal setzt seit 01.01.2020 durchschnittliche Quadratmeterwerte für den Grund und Boden von bebauten und unbebauten Grundstücken auf den Gemarkungen Oberkirch, Renchen, Oppenau, Bad Peterstal-Griesbach und Lautenbach fest.
Die Richtwerte stellen eine Auswertung von Vorgängen auf dem Grundstücksmarkt dar, die sich aus der Kaufpreissammlung und aus den Festsetzungen des Gutachterausschusses ergeben. Sie sind für Verkäufer und Käufer von Grundstücken unverbindlich.
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach können im Internet unter dem Link
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
grundstücksbezogen abgerufen werden.
Die Bodenrichtwerte werden insbesondere für die Abgabe der Feststellungserklärungen hinsichtlich der Grundsteuerreform benötigt.
Das Bürgermeisteramt