Neue Regelungen für die Schankerlaubnisse
seit dem 01.01.2026 ist die Änderung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) in Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Ab sofort müssen Sie uns als Gewerbeamt Ihre Veranstaltung daher nur noch anhand eines Formulars mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen – gerne per Email an: buergerbuero@bad-peterstal-griesbach.de.
Wir leiten dieses dann an die zu benachrichtigenden Stellen wie Finanzamt, Polizei und Landratsamt weiter. Die bisherige schriftliche Erlaubnis von uns entfällt, stattdessen erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang der angezeigten Veranstaltung.
Damit der mit der Änderung bezweckte Bürokratieabbau auch wirklich funktioniert und wir die Veranstaltung wie gesetzlich vorgegeben weiterleiten können, bitten wir Sie ausdrücklich darum, sich an die Meldefristen zu halten und das Formular vollständig auszufüllen. Dies gilt besonders für die Telefonnummer, unter der während der Veranstaltung ein Verantwortlicher erreicht werden kann.
Das Formular können Sie im Anhang abrufen.
Wir bitten um Beachtung.
Das Bürgermeisteramt

