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Verwaltung und Gemeinderat

Im virtuellen Rathaus sind wir - ganz wie im realen - gern für Sie da. Mitarbeiter der Verwaltung, des Gemeinde- und Ortschaftsrats haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und sind auf eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen bedacht.

Rathaus Bad Peterstal-Griesbach

Organspendeausweis

Organspender können Leben retten. Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z.B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden. Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

  • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

Entscheiden Sie sich für eine Organspende, können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Dafür müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Um einer Organspende zu widersprechen, ist ein Mindestalter von 14 Jahren Voraussetzung.

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.

Links

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Organspendeausweis finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: