• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: Suche öffnen/schließen
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite


[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt], Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [strg][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab-Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil-Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return-Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Verwaltung und Gemeinderat

Im virtuellen Rathaus sind wir - ganz wie im realen - gern für Sie da. Mitarbeiter der Verwaltung, des Gemeinde- und Ortschaftsrats haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und sind auf eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen bedacht.

Rathaus Bad Peterstal-Griesbach

Patientenverfügung

Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche sie untersagen. Die Patientenverfügung ist verbindlich und Betreuer oder Betreuerinnen beziehungsweise Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Eine Patientenverfügung sollten Sie mit Vertrauenspersonen besprechen. Das können Verwandte, Freunde oder ärztliches Personal sein.

Ihre Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn Sie sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeichnet haben, und zwar durch

  • Namensunterschrift oder
  • ein notariell beglaubigtes Handzeichen.

In einer Patientenverfügung können Sie zusätzlich das Einverständnis zu einer Organspende erklären.

Links

Das könnte Sie interessieren

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Patientenverfügung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: